Behandlungsablauf und FAQ

Wir lassen keine Fragen offen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Terminvereinbarung, Rezept und Behandlungsablauf. Finden Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht, kontaktieren Sie uns unter +49 (0)170 685 1572 oder per Mail an info@therapie-dialog.de. Wir sind für Sie da.

Einblick in unser Team
Einblick in unser Team
Wer stellt die logopädische oder ergotherapeutische Verordnung (Rezept) aus?

Folgende Fachärzte können Ihnen eine logopädische oder ergotherapeutische Therapie verordnen: Allgemeinärzte, Kinderärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychatrie, Phoniater, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Sozialpädiatrische Zentren (SPZ/DBZ/MVZ), Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen. Bitte achten Sie darauf, dass zwischen Ausstellungsdatum des Rezepts und dem Ersttermin maximal 28 Tage liegen dürfen – bei angekreuztem „dringlichen“ Behandlungsbedarf 14 Tage. Daher ist zu empfehlen, die Verordnung erst kurz vor Therapiebeginn zu holen.

Welche Corona-Maßnahmen muss ich vor Ort beachten?

Unsere Therapien im Bereich Logopädie und Ergotherapie finden weiterhin statt. Bitte denken Sie vor Ort in unseren Praxen an die einzuhaltenden Mindestabstände von 1,5 Metern. Derzeit ist es nicht möglich unsere Warteräume zu nutzen, daher bitten wir Begleitpersonen (auch Eltern und Familienangehörige) sich während der Therapieeinheit draußen und nicht in unseren Räumen aufzuhalten! Um möglichst viele Kontakte zu vermeiden, bitten wir Sie, auf Pünktlichkeit zu achten. Zudem bieten wir die Möglichkeit der Videotherapie. Wir freuen uns auf Sie!

Was kostet eine logopädische oder ergotherapeutische Behandlung?

Als Heilmittel sind logopädische und ergotherapeutische Behandlungen Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Sowohl die Untersuchung als auch die Behandlung gelten daher als Pflichtleistungen. Die Kosten der Therapie werden daher von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Die Höhe der Eigenbehandlung als gesetzlich Versicherter ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Ab dem 18. Lebensjahr ist pro Verordnung eine einmalige Pauschale von 10,- € und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10 % zu zahlen. Da die Zuzahlung jedoch auf die maximale Höhe von 2 % des Bruttojahreseinkommens (bei chronisch kranken Menschen maximal bis zu 1 %) begrenzt sind, ist es sinnvoll, sämtliche Quittungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer logopädischen und ergotherapeutischen Therapie in unterschiedlichem Umfang, bitte erkundigen Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Für Selbstzahler ist es generell auch möglich, aus nicht medizinisch angeordneten Gründen eine logopädische oder ergotherapeutische Therapie zu erhalten.

Wie vereinbare ich einen Termin mit DiaLog?

Bitte verwenden Sie hierzu unser Kontaktformular oder rufen Sie an unter 0151 / 577 88 525. Gerne können Sie uns auch per Mail an info@therapie-dialog.de erreichen.

Sind Hausbesuche möglich?

DiaLog bietet Hausbesuche sowie die Durchführung von Therapien in Kliniken, Kindergärten oder Pflegeheimen. Die Voraussetzung für die logopädische Behandlung zu Hause ist eine ärztliche Verordnung Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Gebühr für einen Hausbesuch selbst zu tragen. Die Termine für Hausbesuche für logopädische Behandlungen vereinbaren wir nach Absprache.

Ist eine Videotherapie möglich?

Wir bieten Ihnen, zusätzlich zur Präsenztherapie, die Möglichkeit der Videotherapie/Teletherapie an. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Wie verläuft der erste Termin?

Zu Beginn werden je nach Störungsbild die wesentlichen sprachlichen oder motorischen Fähigkeiten und Funktionen getestet sowie die persönliche Zielsetzung der Patienten aufgenommen. Auf Basis dieser Erkenntnisse, sowie dem ärztlichen Befund, wird eine Strategie für den Therapieablauf entworfen und die erforderlichen Behandlungsmethoden und Therapieansätze definiert.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Behandlung bei DiaLog?
  • Ihre Heilmittelverordnung oder ihr Rezept (nicht länger als 28 Tage nach Ausstellungsdatum – 14 Tage bei angekreuztem „dringlichen“ Behandlungsbedarf)
  • Gegebenenfalls ärztliche Untersuchungsberichte (vor allem das Störungsbild betreffend, wie zum Beispiel Hörtestbefund, Klinikberichte)
  • Gegebenenfalls Hilfsmittel (zum Beispiel Zahnspangen, elektrische Sprechhilfen)
Muss ich (mit meinem Kind) zu Hause üben?

Der Erfolg der Therapie wird maßgeblich durch die Mitwirkung der Patienten beeinflusst. Insofern sollten Sie sich auch außerhalb der Regel-Therapie (mit Ihrem Kind) konsequent und intensiv mit den Therapieinhalten auseinandersetzen, um kurzfristig spürbare Resultate zu erreichen. Der zuständige Therapeut/die zuständige Therapeutin berät Sie hierzu individuell und gibt Ihnen gerne Hausaufgaben mit.

Wie lange ist ein Rezept für Logopädie oder Ergotherapie gültig?

Die vom Arzt verordneten Maßnahmen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums beginnen, andernfalls verliert das Rezept an Gültigkeit: generell gilt, dass das Rezept bei Beginn der logopädischen oder ergotherapeutischen Behandlung nicht älter als 28 tage – bei angekreuztem „dringlichen“ Behandlungsbedarf 14 Tage – sein darf.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

In der Logopädie und Ergotherapie wird je nach Störungsbild eine Therapiesitzung von 30, 45 oder 60 Minuten.

Wie oft muss man zur Therapie?

In der Regel beinhalten logopädische oder ergotherapeutische Verordnungen eine sogenannte „Therapiefrequenz“ von einmal pro Woche, je nach Bedarf und Störungsbild kann diese Frequenz auch bis zu dreimal pro Woche umfassen.

Kann man den Therapeuten/die Praxis wechseln?

Sie können den behandelnden Therapeuten oder die Praxis gerne wechseln. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie eine Kopie der Verordnung benötigen, wenn noch nicht alle verordneten Behandlungen durchgeführt wurden. Der Ersttherapeut muss auf der Kopie einen Vermerk über die verbleibende Anzahl von Therapieeinheiten machen.